Der Auftraggeber und der Übersetzungsdienst Teuton Translation Bt. (Postanschrift: H-3501 Miskolc 1, Pf. 586, Ungarn, Handelsregister-Nr.: Cg. 05-06-015905, im Folgenden: Auftragnehmer) vereinbaren, dass der Auftragnehmer das ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte, deutsch- bzw. ungarischsprachige Quelldokument in die ungarische bzw. in die deutsche Zielsprache übersetzt (im Folgenden: Übersetzung). Die Übersetzung erfolgt laut Auftragsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß den vorliegenden AGB zu der im Auftragsvertrag festgesetzten Erbringungsfrist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zwecks Vertragserbringung sowie dazu, dass dieser bei der Vertragserbringung jeweils mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt vorgeht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, um die Vertragserbringung gewährleisten zu können. Dafür verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vergütung (Auftragspreis) der vertragsgemäß erbrachten Leistungen an den Auftraggeber zu dem in den AGB festgesetzten Termin.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass gegenwärtig nach ungarischem Recht zur Beglaubigung einer Übersetzung nur ein ungarisches staatliches Institut (OFFI) berechtigt ist. Folglich dürfen weder Auftragnehmer noch andere ungarische Übersetzungsbüros eine Beglaubigung ausstellen, die für ungarische Behörden bestimmt sind.
Der Auftraggeber veranlasst den Abschluss des Auftragsvertrags, indem er entweder die auf der Website des Auftragnehmers befindliche, zum Anfordern eines Angebots bestimmte interaktive Oberfläche (Bildschirmformular) oder das von der Website des Auftragnehmers heruntergeladene Formular ausfüllt und es dem Auftragnehmer zusammen mit den zu übersetzenden Dokumenten zusendet. Das Zusenden kann entweder durch das Anklicken der Schaltfläche ABSENDEN auf der interaktiven Oberfläche oder an die Adresse des Auftragnehmers per E-Mail bzw. per Fax erfolgen. Die Angebotsanforderung ist für den Kunden noch nicht verbindlich.
Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte, verspätete oder für das Dokument schädliche Übertragung oder für dessen Verlust übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Haftung dafür, falls Dritte vom Inhalt des Dokuments Kenntnis erlangen.
Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
Alle beim Auftragnehmer eingegangenen Angebotsanforderungen werden von ihm registriert und auf ihre Erfüllbarkeit geprüft. Ist das Dokument, worauf sich die Angebotsanforderung bezieht, übersetzungstauglich, wird von dem Auftragnehmer ein Entwurf für den Auftragsvertrag angefertigt (Angebotserstellung). Ist die Angebotsanforderung auf Deutsch verfasst, wird das Angebot (Entwurf des Auftragsvertrags) ebenfalls auf Deutsch nach den AGB deutscher Fassung gefertigt; ist die Angebotsanforderung auf Ungarisch verfasst, so wird das Angebot auch auf Ungarisch nach den AGB ungarischer Fassung gefertigt.
Der Übersetzungsdienst Teuton Translation Bt. verpflichtet sich, die in § 8 der vorliegenden AGB formulierten Verpflichtungen über Verschwiegenheit und Datenschutz einzuhalten, und zwar bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die Angebotsanforderung bei ihm eingeht, auch wenn es später faktisch nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Die Entscheidung über den Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Dokuments liegt beim Auftragnehmer, nachdem er es einer entsprechenden Prüfung unterzogen hat. Die diesbezügliche Mitteilung des Auftraggebers dient nur zur Orientierung des Auftragnehmers.
Die Angebotsanforderung wird von dem Auftragnehmer per E-Mail bestätigt. Die zur Bestätigung versendete E-Mail enthält als Anlage ebenfalls den Entwurf des Auftragsvertrags.
Die Angebotsanforderung wird von dem Auftragnehmer nicht bestätigt, falls die zu übersetzenden Dokumentdateien fehlerhaft bei ihm eintreffen oder falls sie aus irgendeinem Grund nicht übersetzt werden können (z.B. auf Grund von Mangelnde Lesbarkeit). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über diesen Umstand per E-Mail in Kenntnis zu setzen.
Die faktische, verbindliche Auftragserteilung (im Folgenden: Bestellung) kommt durch Zurücksendung des Angebots vom Auftraggeber an den Auftragnehmer per E-Mail oder per Fax zustande. Die Bestellung der Übersetzung ist damit für den Auftraggeber verbindlich.
Die Bestellung wird vom Auftragnehmer auf dieselbe Art und Weise bestätigt. Mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer ist der Auftragsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Zusendung der bestätigenden E-Mail oder des Fax offiziell gültig.
Der Auftraggeber ist für die Äußerungen und die Anweisungen verantwortlich, die von den Personen gemacht oder gegeben werden, die im Zusammenhang mit dem Auftragsvertrag hierzu beauftragt wurden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Berechtigung dieser Personen zu prüfen.
Vor Annahme von Bestellungen mit höherer Vertragssumme kann ein Vorschuss verlangt werden. In solch einem Fall beginnt die Erbringungsfrist an dem Tag, an dem der Vorschuss auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
Mit Abschluss des Auftragsvertrags erklärt der Auftraggeber, dass er die Urheberrechte der zu übersetzenden Dokumente besitzt, oder dass er berechtigt ist, diese Dokumente zu übersetzen oder übersetzen zu lassen. Sollte der Auftragnehmer wegen einer Übersetzung auf Grund der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) rechtlich belangt oder sollten ihm gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon vollständig zu befreien.
Wird der Auftraggeber durch den Auftragnehmer darüber verständigt, dass Letzterer die Auftragsanforderung aus gegebenem Umstand (insbesondere: mangelnde Lesbarkeit des zu übersetzenden Dokuments) nicht annehmen kann, so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne rechtliche Folgen vom Vertrag zurückzutreten, oder das Dokument dem Auftragnehmer erneut in einem übersetzungstauglichen Zustand zuzusenden. Die Kosten der erneuten Zusendung gehen zu Lasten des Auftraggebers. In diesem Fall wird der Auftragsvertrag zu den bereits ausgehandelten Bedingungen – zu dem Zeitpunkt, an dem er vom Auftragnehmer angenommen wird – abgeschlossen. Die neue Erbringungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftragnehmer den Auftrag bezüglich des nunmehr übersetzungstauglichen Dokuments akzeptiert.
Falls das vom Auftragnehmer erstellte Angebot vom Auftraggeber nicht angenommen wird, oder falls der Auftragsvertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande kommt, wird die Angebotsanforderung und das zu übersetzende Dokument aus dem System des Übersetzungsdienstes Teuton Translation Fordítóiroda Bt. gelöscht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, als Gegenleistung für die Übersetzung dem Auftragnehmer den Auftragspreis zu zahlen. Der Auftragspreis setzt sich aus dem Übersetzungspreis und allen im Zusammenhang mit der Auftragserbringung eventuell anfallenden anderen Gebühren und Kosten zusammen.
Für die einzelnen Preiselemente und die Festsetzung des Auftragspreises sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Grundsätze für die Preisgestaltung des Auftragnehmers maßgebend, die auf dessen Website (www.insungarische.hu) aufgerufen werden können. Abweichungen von den dort angegebenen Beträgen sind nach Vereinbarung möglich.
Den Preis, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Angebot mitteilt, errechnet er in Kenntnis der Angebotsanforderung und der zu übersetzenden Dokumente. Bei dieser Mitteilung können beide Parteien ohne Rechtsfolgen von der Bestellung oder deren Erbringung zurücktreten. Der Auftragnehmer garantiert, dass der in Rechnung zu stellende Übersetzungspreis den im Angebot mitgeteilten Übersetzungspreis nicht überschreitet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nach Vereinbarung kostenfreie Referenzexemplare von Übersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, sicher.
Die allgemeinsprachlichen und die fachbezogenen Texte werden in einem Umfang von 6 Seiten pro Tag übersetzt. Dabei enthält eine Seite durchschnittlich 1.200 bis 1.600 Anschläge.
Die Erbringungsfrist errechnet sich wie folgt:
Bei anderen Übersetzungen (Tabellen, Präsentationen, usw.) wird die Erbringungsfrist gesondert vereinbart.
In die Erbringungsfrist sind alle Tage der Kalenderwoche mit einzurechnen, nicht jedoch die Sonntage, und ebenfalls nicht die folgenden Tage: 1. Januar, 15. März, 1. Mai, 17. August, 20. August, 27. September, 23. Oktober, 1. November, 24., 25., 26. Dezember, 31. Dezember, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Übersetzung in hoher Qualität und dem in der Angebotsanforderung angegebenen Verwendungszweck vollständig entsprechend durchführen. Dabei sind spezifische Wörter, Formulierungen des Quelldokuments, die in einer von der Allgemeinsprache abweichenden firmen- oder branchenspezifischen Bedeutung verwendet werden, sowie die fachsprachlichen Abkürzungen nur dann zu übersetzen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei der Übergabe des zu übersetzenden Dokuments auch die nötigen Terminologien zur Verfügung stellt. Wenn dem Auftragnehmer keine Fachterminologie zur Verfügung gestellt wurde, wird die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen, aber in der allgemein üblichen Fassung angefertigt.
Für mögliche Fehler der vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Terminologien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen entweder selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zu erbringen. Der Auftragnehmer erbringt oder lässt die Übersetzungen unter Beachtung der fachlichen Kompetenz und unter Berücksichtigung des Muttersprachlerprinzips erbringen (der Übersetzer übersetzt ausschließlich in seine Muttersprache, und nicht umgekehrt).
Der Auftragnehmer haftet für das Verhalten des von ihm beauftragten Subunternehmers in derselben Form wie für eigenes Verhalten.
Die Urheberrechte der im Rahmen des Auftragsvertrags zustande gekommenen Übersetzung liegen beim Auftragnehmer, mit Ausnahme einer hiervon abweichenden Vereinbarung. Der Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber, die im Rahmen des Auftragsvertrags zustande gekommene und bereits bezahlte Übersetzung ohne jegliche Einschränkungen kostenlos zu nutzen, wobei der Auftraggeber berechtigt ist, die Übersetzung weiterzuleiten.
Die angefertigte Übersetzung wird dem Auftraggeber entweder per E-Mail als Anlage zugesendet oder dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer per E-Mail eine Internetverbindung (URL) mitgeteilt, von der aus die übersetzte Datei von ihm heruntergeladen werden kann. Ist die Zusendung durch Verschulden des Auftraggebers nicht erfolgt, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
Die bereits übersetzten Quelldokumente werden vom Auftragnehmer – je nach Wunsch des Auftraggebers – entweder gelöscht oder kostenlos aufbewahrt.
Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber die Rechnung nach der Erfüllung des Auftrags umgehend per Post.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Rechnung fällig und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Andernfalls gelangt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, eine hiervon abweichende Frist vereinbaren.
Gelangt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach ungarischem Recht von ihm Verzugszinsen zu fordern. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der laufenden anderen Aufträge einzustellen.
Falls der Auftraggeber mit dem Rechnungsbetrag nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer sofort nach dem Erhalt der Rechnung zu benachrichtigen. Eine Reklamation bezüglich der Qualität oder eines anderen Umstandes berechtigt den Auftraggeber nicht, den Rechnungsbetrag, oder einen Teil davon weder vorübergehend noch endgültig einzubehalten, oder die Zahlungsfrist zu verlängern.
Falls der Auftraggeber von dem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurücktritt - ohne nach dem Gesetz oder dem Vertrag hierzu berechtigt zu sein - sind in jedem Falle zumindest die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefertigten Teile der Übersetzung zu honorieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung umgehend nach ihrem Eingang zu überprüfen und dem Auftragnehmer die Erbringung der Bestellung durch eine kurze Mitteilung per E-Mail zu bestätigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erhalt der Übersetzung geltend machen, wobei mögliche Übersetzungsmängel, Fehler sowie der Grund der Reklamation genau zu beschreiben sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die Mängel, die sich als begründet erwiesen haben, zu einem vereinbarten Termin zu korrigieren. Wird die Aufhebung der Mängel vom Auftragnehmer nicht termingerecht ausgeführt, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine Minderung der Vergütung zu fordern. Falls der Fehler so geringfügig ist, dass der Sinn des Textes dadurch nicht beeinflusst wird, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Falls der Auftraggeber anstelle des Auftragnehmers einen Dritten mit der Aufhebung der Mängel beauftragt, wird der Auftragnehmer dadurch von seiner Mängelaufhebungspflicht entlastet.
Im Falle einer Publikation der Übersetzung übernimmt der Auftragnehmer die Haftung nur dann, wenn ihm vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Korrektur der Druckfahnen eine Vergütung zu verlangen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf grammatische und stilistische Mängel, auf mangelnde Lesbarkeit des Dokuments oder auf nicht eindeutige Formulierungen der zu übersetzenden Quelldokumente zurückzuführen sind.
Fehler, die sich daraus ergeben, dass die Übersetzung nicht für den bei der Bestellung angegebenen Verwendungszweck verwendet wird, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ein eventuell angemahnter Bedarf an stilistischen Veränderungen oder ein Fehlen von firmen- oder branchenspezifischen Wendungen in der fertigen Übersetzung begründen in dem Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die in § 5 erwähnte Fachterminologie nicht zur Verfügung gestellt hat, keine mangelhafte Leistung.
Auf Grund von Qualitätsmängeln der Übersetzung hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur in dem Falle einen Anspruch auf Schadenersatz, falls die in § 7 Abs. (2) beschriebene Korrektur ergebnislos in Anspruch genommen wurde. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die nachgewiesenen Schäden maximal in Höhe von 75 % des Auftragswertes, jedoch höchstens im Wert von EUR 700 ersetzt werden. Gewährleistungsansprüche oder andere Ansprüche verjähren innerhalb von 30 Tage ab dem Erbringungstermin.
Die Haftpflicht des Auftragnehmers wurde von den Parteien unter Berücksichtigung der Tatsache beschränkt, dass die fachliche und sprachliche Vollkommenheit einer Übersetzung nicht objektiv nachgewiesen werden kann, da die Bewertung vielmehr von persönlichen Meinungen und Interpretationen abhängig ist.
Gelangt der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrages aus irgendeinem Grund in Verzug, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. Falls der Verzug länger als drei Werktage andauert, ist der Auftraggeber berechtigt per E-Mail schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, wenn der Verzug nicht länger, als drei Werktage andauert.
Falls der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch macht, vereinbaren die Parteien eine neue Erbringungsfrist; wobei der Übersetzungspreis für jeden Tag des Verzugs um 5 % herabzusetzen ist.
Der Verzug des Auftraggebers schließt den Verzug des Auftragnehmers aus. Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf seine begründeten Kosten.
Im Falle höherer Gewalt erlischt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet für solche Fälle nicht, bzw. ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber eine Vereinbarung mit einer neuen Erbringungsfrist vorzuschlagen
Macht der Auftraggeber eine Bestellung (einen Übersetzungsauftrag) rückgängig, hat er den Preis der bis dahin bereits erbrachten Leistung zu zahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Auftraggebers und das zu übersetzende Dokument und dessen Übersetzung geheim zu halten, und darüber keine Angaben an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ende des Auftragsvertrags.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Schweigepflicht des Auftragnehmers für den Fall eines Zahlungsverzugs nicht gilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen über die nicht zahlenden Kunden ab dem 31. Kalendertag nach dem Ablauf der Zahlungsfrist in den Blue Bord Listen der internationalen Übersetzerportale zu veröffentlichen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologien ergeben, d. h. Schäden, die z. B. durch Viren oder ähnliche Schädlinge entstehen. Die EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, Datenträger usw.) wird regelmäßig und sorgfältig auf Viren geprüft und ist mit Firewall ausgestattet. Bei Zustellung von Dateien per E-Mail ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
Für die absolute Datensicherheit der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (und möglichen Erfüllungshilfen) haftet der Auftragnehmer nicht, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege – trotz Einhaltung und Anwendung gängiger und angemessener Schutzmaßnahmen – auf die übermittelten Texte bzw. Daten zugreifen (Hacker, Viren, Trojaner).
Die Parteien schließen den Vertrag auf befristete Dauer ab; Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Bestellung, bzw. deren Bestätigung durch den Auftragnehmer, laut Punkt 2.3. der AGB. Der Auftragsvertrag endet mit der Erbringung des Auftrags.
Beide Parteien erklären sich bereit, eventuellen Streitigkeiten untereinander auf eine friedliche Art zu klären.
Es gilt ungarisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miskolc, Ungarn.
Die Parteien sind berechtigt, von den Bestimmungen dieser AGB im gemeinsamen Einvernehmen, schriftlich abzuweichen.
Für allfällige, in diesen AGB und in der Bestellung nicht geregelte Fragen sind die Bestimmungen des ungarischen ZGB (mehrmals modifiziertes Gesetz Nr. 4 von 1959 über das Zivilgesetzbuch) maßgebend.
Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen soll an die Stelle der weggefallenen Bestimmungen diejenige zulässige Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontaktieren Sie uns unter translation@insungarische.hu Fax: +36 46 32 21 64
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